EKG am Kopf

Wissenswertes

Liebe PatientInnen,

bei Ihnen bestehen Einschränkungen durch Ihre Parkinson-Erkrankung, die eine optimierte Diagnostik und Therapie erfordern.

In der Klinik für Neurologie des Klinikums Itzehoe bieten wir Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam diese Beschwerden anzugehen. Hierfür arbeiten wir in einem multiprofessionellen Team bestehend aus erfahrenen neurologischen Ärzten, besonders geschultem Pflegefachpersonal und spezialisierten Therapeuten für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie und Musiktherapie.

Ziel unserer Parkinson-Komplexbehandlung ist dabei nicht nur eine Verbesserung der Beweglichkeit, sondern auch nicht-motorischer Beschwerden, wie z. B. Gedächtnis- und Schlafstörungen, Depressionen, Halluzinationen und Blasenentleerungsstörungen.

Ihr Team der Parkinson-Komplexbehandlung
 

Behandlungskonzept

Für die Parkinson-Komplexbehandlung werden wir für Sie individuell ein spezielles Behandlungskonzept erarbeiten und gemeinsam mit Ihnen umsetzen. Die Therapien zielen insbesondere auf eine Verbesserung des Gehens und der Beweglichkeit ab. Häufig bestehen jedoch auch Beschwerden, die das Gedächtnis, die Stimmung, den Schlaf, die Blase oder die Psyche betreffen, für die wir auch Therapien anbieten. Im Fokus stehen jedoch nicht nur medikamentöse Behandlungsansätze, sondern vor allem individualisierte Therapiekonzepte für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie und Musiktherapie. Insgesamt erfolgen mehr als 7,5 Stunden Therapien pro Woche. Zusätzlich zu den täglichen Visiten werden wir in unserem spezialisierten Team der Parkinson-Komplexbehandlung wöchentlich Behandlungskonzepte ausarbeiten und mit Ihnen zusammen umsetzen.

 

Behandlungsdauer

Die gesamte Behandlung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 bis 3 Wochen.

 

Ärztliches Behandlungsteam

Die Leitung der Parkinson-Komplexbehandlung erfolgt durch einen Facharzt für Neurologie. Das ärztliche Team der Parkinson-Komplexbehandlung weist eine langjährige Erfahrung und Expertise in der Behandlung von Parkinson-Patienten auf. In den täglichen Visiten erfolgt eine klinische Evaluation, wenn erforderlich apparative Zusatzdiagnostik und eine individualisierte Anpassung Ihrer Parkinson-Medikamente.

 

Pflegefachkräfte

Das besonders geschulte Pflegefachpersonal wird während des stationären Aufenthaltes Ihre persönlichen Ressourcen und Möglichkeiten durch aktivierende Pflege fördern. Darüber hinaus werden Sie und Ihre Angehörigen bezüglich pflegerischer Maßnahmen zu Hause beraten und geschult.

 

Physiotherapie

Die physiotherapeutischen Übungen sollen zu einer Verbesserung Ihrer Beweglichkeit und Haltung, Kraft und Ausdauer, des Gleichgewichts und Gehfähigkeit führen. Dadurch können alltagsrelevante Aktivitäten erhalten und verbessert werden. Das Übungsprogramm wird auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmt. 

 

Ergotherapie

Ziel der Ergotherapie ist eine Förderung in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit. Die Handlungsfähigkeit im Alltag soll geschult und verbessert werden. Dazu zählen ebenfalls Körperwahrnehmung, Fein- und Grobmotorik, Gedächtnisprozesse aber auch Hilfsmittelberatung und Erprobung.

 

Logopädie

Die logopädische Therapie fördert die Stimmqualität, beinhaltet Artikulationsübungen, Maßnahmen zur Verbesserungen bei Schluckbeeinträchtigung und Beratung zum Umgang im Alltag. Unsere Therapeuten sind in der Behandlung wie dem Lee-Silverman-Voice-Treatment (LSVT©) von Parkinson-Patienten zertifiziert.

 

Sporttherapie

Ihr individuelles Programm greift auch im Bereich der Sporttherapie. Hier wird die Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer in Kleingruppen durch Training an Geräten unterstützt. 

 

Physikalische Therapie

Lymphdrainage und Massage haben einen positiven Effekt auf eingeschränkte Bewegungsabläufe von Parkinson-Patienten.

 

Musiktherapie

Bei der Musiktherapie verbessern Tanzen und rhythmische Übungen das Körpergefühl und die Bewegungsabläufe. Musik kann jedoch auch das Gedächtnis und die Aufmerksamkeit 
fördern und hat die Fähigkeit, zu entspannen und die Stimmung positiv zu beeinflussen.

 

Anmeldung

Tel. 04821 772-5101
E-Mail

Bitte bringen Sie für die Therapien mit:

  • Badebekleidung
  • Trainingsbekleidung und Turnschuhe 
  • Duschhandtücher

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Wissenswertes zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) - PatientInneninformation:

Liebe PatientInnen,
 
um die Behandlung und Therapie unserer PatientInnen mit zerebralen Anfallsleiden (Epilepsie) kontinuierlich zu verbessern, gibt es die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV). 

Dieses Angebot möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen:

Worum geht es in der ASV? 

Die Behandlung Ihrer Erkrankung setzt Spezialkenntnisse und besondere Qualifikationen voraus. Hierzu bedarf es einer engen Kooperation zwischen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen.

In der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung schließen sich ÄrztInnen zu Teams zusammen und stimmen Ihre Behandlung eng miteinander ab. Jedes Team besteht aus einem Kernteam mit einem Teamleiter und den Mitgliedern sowie weiteren FachärztInnen oder PsychotherapeutInnen, die bei Bedarf hinzugezogen werden. Die Teammitglieder verfügen über ausreichend Erfahrung in der Behandlung Ihrer Erkrankung und bilden sich auf ihrem Fachgebiet regelmäßig fort. 

 

Unser ASV-Team

Prof. Dr. med. Chi-un Choe, Chefarzt der Klinik für Neurologie, hat die Stelle des Teamleiters inne. 

Das Kernteam setzt sich aus ÄrztInnen unterschiedlicher Fachdisziplinen zusammen. Sprechen Sie uns für nähere Informationen zu Ihrem behandelnden ASV-Team gerne an.

Zusätzlich gibt es weitere FachärztInnen oder PsychotherapeutInnen, die jederzeit zu Ihrer Behandlung bei medizinischer Notwendigkeit hinzugezogen werden können. Des Weiteren arbeitet das ASV-Team eng mit Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen wie Sozialdiensten, Physiotherapie und ambulanten Pflegediensten zusammen.

Alle Teammitglieder haben den Nachweis erbracht, dass sie für die Behandlung Ihrer Erkrankung besonders qualifiziert sind und bereits viele PatientInnen mit gleichem Krankheitsbild behandelt haben. Sie stimmen sich im Rahmen regelmäßig stattfindender Konferenzen über Ihre Behandlung ab.

 

Wie funktioniert die ASV? 

Für die medizinische Versorgung in der ASV ist in der Regel eine Überweisung notwendig. Eine ASV kann zudem von einem/einer Krankenhausarzt/-ärztin am Ende eines Krankenhaushausaufenthaltes veranlasst werden. 

Ihre erste Ansprechperson ist ein/e Arzt/Ärztin des Kernteams. Diese/r koordiniert Ihre Behandlung und sorgt für eine fachübergreifende Abstimmung der Teammitglieder. In die Entscheidungsfindung zu den einzelnen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden Sie umfassend eingebunden. Ihre Teilnahme an der ASV ist freiwillig, bedarf keiner Einwilligung und wird von Ihrer Krankenversicherung getragen. Das Ärzteteam der ASV wird Ihre Behandlung übernehmen, Ihre/n Hausärztin/-arzt bzw. einweisende/n Ärztin/Arzt über die Versorgung in Kenntnis setzen und über den Verlauf informieren. 

 

Worin liegt Ihr Vorteil in der ASV?
 
Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige Diagnostik und Therapie an. Die Betreuung erfolgt durch ein Team von hochspezialisierten ExpertInnen, speziell zugeschnitten auf Ihre Erkrankung. Wir stimmen uns bei Bedarf über die individuelle Behandlung ab und stellen sicher, dass alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen verfügbar sind. Bei Komplikationen und Notfällen steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite.  

 

Wie lange dauert die Behandlung in der ASV? 
 
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Therapie ab. Sie können sich jederzeit dafür entscheiden, Ihre Behandlung außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen der üblichen fachärztlichen Versorgung fortzuführen.

   

Entstehen mir zusätzliche Kosten durch die ASV?
 
Im Rahmen der ASV entstehen Ihnen lediglich Kosten für die Zuzahlung von Arzneimitteln. Grundsätzlich leisten Sie Zuzahlungen in Höhe von 10 % , mindestens jedoch 5,- Euro und höchstens 10,- Euro. Es sind jedoch nicht mehr als die jeweiligen Kosten des Mittels zu entrichten. Es sind Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bis zur Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zu leisten. 

Bei Erreichen dieser Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen. 

Sind die Voraussetzungen für eine chronische Krankheit gegeben (Behandlung mittels Arznei- oder Heil- und Hilfsmittel einmal im Quartal, länger als ein Jahr), beträgt die Belastungsgrenze nur 1 % des jährlichen  Bruttoeinkommens. Ihr betreuende/r Ärztin/Arzt stellt Ihnen gern eine entsprechende Bescheinigung aus. 

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Zuge gesondert darauf hinweisen, dass die im Rahmen Ihrer Behandlung gegebenenfalls notwendigen Zytostatika über die Krankenhausapotheke der Schön Klinik Rendsburg bezogen werden. Hierfür werden der Schön Klinik im Einzelnen folgende Daten zur Verfügung gestellt: PatientInnenname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, die Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen können. Die Schön Klinik hat die Abrechnung der Zuzahlungsbeträge an ein Abrechnungszentrum übertragen. Hierfür ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich, zu dessen Zwecke Sie eine gesonderte Einverständniserklärung von uns erhalten.

                                           

Liebe PatientInnen,
 
um die Behandlung und Therapie unserer PatientInnen mit neuromuskulären Erkrankungen kontinuierlich zu verbessern, gibt es die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV). 

Dieses Angebot möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen:

Worum geht es in der ASV? 

Die Behandlung Ihrer Erkrankung setzt Spezialkenntnisse und besondere Qualifikationen voraus. Hierzu bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen.
In der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung schließen sich ÄrztInnen zu Teams zusammen und stimmen Ihre Behandlung eng miteinander ab. Jedes Team besteht aus einem Kernteam mit einem Teamleiter und den Mitgliedern sowie weiteren FachärztInnen oder PsychotherapeutInnen, die bei Bedarf hinzugezogen werden. Die Teammitglieder verfügen über ausreichend Erfahrung in der Behandlung Ihrer Erkrankung und bilden sich auf ihrem Fachgebiet regelmäßig fort. 

 

Unser ASV-Team

Das Kernteam besteht aus FachärztInnen für Neurologie sowohl aus dem Klinikum als auch aus der Region. Sprechen Sie uns für nähere Informationen zu Ihrem behandelnden ASV-Team gerne an.

Zusätzlich gibt es weitere FachärztInnen oder PsychotherapeutInnen, die jederzeit zu Ihrer Behandlung bei medizinischer Notwendigkeit hinzugezogen werden können. Des Weiteren arbeitet das ASV-Team eng mit Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen wie Sozialdiensten, Physiotherapie und ambulanten Pflegediensten zusammen.

Alle Teammitglieder haben den Nachweis erbracht, dass sie für die Behandlung Ihrer Erkrankung besonders qualifiziert sind und bereits viele PatientInnen mit gleichem Krankheitsbild behandelt haben. 


Wie funktioniert die ASV? 

Für die medizinische Versorgung in der ASV ist in der Regel eine Überweisung notwendig. Eine ASV kann zudem von einem/einer Krankenhausarzt/-ärztin am Ende eines Krankenhaushausaufenthaltes veranlasst werden. 

Ihre erste Ansprechperson ist ein/e Arzt/Ärztin des Kernteams. Diese/r koordiniert Ihre Behandlung und sorgt für eine fachübergreifende Abstimmung der Teammitglieder. In die Entscheidungsfindung zu den einzelnen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden Sie umfassend eingebunden. Ihre Teilnahme an der ASV ist freiwillig, bedarf keiner Einwilligung und wird von Ihrer Krankenversicherung getragen. Das Ärzteteam der ASV wird Ihre Behandlung übernehmen, Ihre/n Hausärztin/-arzt bzw. einweisende/n Ärztin/Arzt über die Versorgung in  Kenntnis setzen und über den Verlauf informieren. 

 

Worin liegt Ihr Vorteil in der ASV?
 
Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige Diagnostik und Therapie an. Die Betreuung erfolgt durch ein Team von hochspezialisierten ExpertInnen, speziell zugeschnitten auf Ihre Erkrankung. Wir stimmen uns bei Bedarf über die individuelle Behandlung ab und stellen sicher, dass alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen verfügbar sind. Bei Komplikationen und Notfällen steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite.  

 

Wie lange dauert die Behandlung in der ASV? 
 
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Therapie ab. Sie können sich jederzeit dafür entscheiden, Ihre Behandlung außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen der üblichen fachärztlichen Versorgung fortzuführen.

 

Entstehen mir zusätzliche Kosten durch die ASV?
 
Im Rahmen der ASV entstehen, wie bei der üblichen Regelversorgung auch, Kosten für die Zuzahlung von Arzneimittel. Grundsätzlich liegen diese in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 5,- Euro und höchstens 10,- Euro, jedoch nicht mehr als die jeweiligen Kosten des Medikaments. Insgesamt begrenzen sich die Zuzahlungskosten innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. 

Bei Erreichen dieser Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen. 

Sind die Voraussetzungen einer chronischen Krankheit gegeben (was mit der Diagnose einer Multiplen Sklerose in der Regel der Fall ist), beträgt die Belastungsgrenze nur 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Ihr betreuender Arzt stellt Ihnen gerne eine entsprechende Bescheinigung aus.  

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Zuge gesondert darauf hinweisen, dass die im Rahmen Ihrer Behandlung gegebenenfalls notwendigen Zytostatika über die Krankenhausapotheke der Schön Klinik Rendsburg bezogen werden. Hierfür werden der Schön Klinik im Einzelnen folgende Daten zur Verfügung gestellt: PatientInnenname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, die Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen können. Die Schön Klinik hat die Abrechnung der Zuzahlungsbeträge an ein Abrechnungszentrum übertragen. Hierfür ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich, zu dessen Zwecke Sie eine gesonderte Einverständniserklärung von uns erhalten.

                                         

Liebe Patientinnen,
 
um die Behandlung und Therapie unserer PatientInnen mit neuromuskulären Erkrankungen kontinuierlich zu verbessern, gibt es die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV). 

Dieses Angebot möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen:

Worum geht es in der ASV? 

Die Behandlung Ihrer Erkrankung setzt Spezialkenntnisse und besondere Qualifikationen voraus. Hierzu bedarf es einer engen Kooperation zwischen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen.

In der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung schließen sich ÄrztInnen zu Teams zusammen und stimmen Ihre Behandlung eng miteinander ab. Jedes Team besteht aus einem Kernteam mit einem Teamleiter und den Mitgliedern sowie weiteren FachärztInnen oder PsychotherapeutInnen, die bei Bedarf hinzugezogen werden. Die Teammitglieder verfügen über ausreichend Erfahrung in der Behandlung Ihrer Erkrankung und bilden sich auf ihrem Fachgebiet regelmäßig fort. 

 

Unser ASV-Team

Prof. Dr. med. Chi-un Choe, Chefarzt der Klinik für Neurologie. hat die Stelle des Teamleiters inne. 

Das Kernteam setzt sich aus ÄrztInnen unterschiedlicher Fachdisziplinen zusammen. Sprechen Sie uns für nähere Informationen zu Ihrem behandelnden ASV-Team gerne an.

Zusätzlich gibt es weitere FachärztInnen oder PsychotherapeutInnen, die jederzeit zu Ihrer Behandlung bei medizinischer Notwendigkeit hinzugezogen werden können. Des Weiteren arbeitet das ASV-Team eng mit Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen wie Sozialdiensten, Physiotherapie und ambulanten Pflegediensten zusammen.

Alle Teammitglieder haben den Nachweis erbracht, dass sie für die Behandlung Ihrer Erkrankung besonders qualifiziert sind und bereits viele PatientInnen mit gleichem Krankheitsbild behandelt haben. Sie stimmen sich im Rahmen regelmäßig stattfindender Konferenzen über Ihre Behandlung ab.

 

Wie funktioniert die ASV? 

Für die medizinische Versorgung in der ASV ist in der Regel eine Überweisung notwendig. Eine ASV kann zudem von einem/einer Krankenhausarzt/-ärztin am Ende eines Krankenhaushausaufenthaltes veranlasst werden. 


Ihre erste Ansprechperson ist ein/e Arzt/Ärztin des Kernteams. Diese/r koordiniert Ihre Behandlung und sorgt für eine fachübergreifende Abstimmung der Teammitglieder. In die Entscheidungsfindung zu den einzelnen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden Sie umfassend eingebunden. Ihre Teilnahme an der ASV ist freiwillig, bedarf keiner Einwilligung und wird von Ihrer Krankenversicherung getragen. Das Ärzteteam der ASV wird Ihre Behandlung übernehmen, Ihre/n Hausärztin/-arzt bzw. einweisende/n Ärztin/Arzt über die Versorgung in Kenntnis setzen und über den Verlauf informieren. 

 

Worin liegt Ihr Vorteil in der ASV?
 
Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige Diagnostik und Therapie an. Die Betreuung erfolgt durch ein Team von hochspezialisierten ExpertInnen, speziell zugeschnitten auf Ihre Erkrankung. Wir stimmen uns bei Bedarf über die individuelle Behandlung ab und stellen sicher, dass alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen verfügbar sind. Bei Komplikationen und Notfällen steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite.  

 

Wie lange dauert die Behandlung in der ASV? 
 
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Therapie ab. Sie können sich jederzeit dafür entscheiden, Ihre Behandlung außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen der üblichen fachärztlichen Versorgung fortzuführen.

       

Entstehen mir zusätzliche Kosten durch die ASV?
 
Im Rahmen der ASV entstehen Ihnen lediglich Kosten für die Zuzahlung von Arzneimitteln. Grundsätzlich leisten Sie Zuzahlungen in Höhe von 10 % , mindestens jedoch 5,- Euro und höchstens 10,- Euro. Es sind jedoch nicht mehr als die jeweiligen Kosten des Mittels zu entrichten. Es sind Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bis zur Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen  Bruttoeinkommens zu leisten. 

Bei Erreichen dieser Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, um einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen. 

Sind die Voraussetzungen für eine chronische Krankheit gegeben (Behandlung mittels Arznei- oder Heil- und Hilfsmittel einmal im Quartal, länger als ein Jahr), beträgt die Belastungsgren-
ze nur 1 % des jährlichen  Bruttoeinkommens. Ihr betreuender Arzt stellt Ihnen gern eine entsprechende Bescheinigung aus.

Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Zuge gesondert darauf hinweisen, dass die im Rahmen Ihrer Behandlung gegebenenfalls notwendigen Zytostatika über die Krankenhausapotheke der Schön Klinik Rendsburg bezogen werden. Hierfür werden der Schön Klinik im Einzelnen folgende Daten zur Verfügung gestellt: PatientInnenname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, die Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen können. Die Schön Klinik hat die Abrechnung der Zuzahlungsbeträge an ein Abrechnungszentrum übertragen. Hierfür ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich, zu dessen Zwecke Sie eine gesonderte Einverständniserklärung von uns erhalten.