Entlassung

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Ihre Entlassung

Steht Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus bevor, endet unsere Zuständigkeit nicht sofort.
Ein Schreiben an Ihren Hausarzt sollten Sie in der Regel gleich mitbekommen.
Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir das Schreiben direkt an den weiterbehandelnden Arzt senden.

Weitere Unterstützung

Brauchen Sie weitere Hilfe wie Anschlusspflege oder Rehabilitationsmaßnahmen, steht Ihnen unser Case Management oder Sozialdienst zur Verfügung.
Sie erhalten von den Mitarbeitern alle notwendigen Informationen sowie Unterstützung bei der Entlassungsplanung.

Weitere Fragen

Bei Fragen jeglicher Art stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen gerne zur Verfügung.

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1 a SGB V