Entlassung

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Ihre Entlassung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

steht Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus bevor, endet unsere Zuständigkeit nicht sofort. Die Entlassung ist damit ein wichtiger Teil Ihres Aufenthalts im Klinikum Itzehoe.

Einen Tag vor der Entlassung

Durch Ihre behandelnde Ärztin / Ihren behandelnden Arzt erhalten Sie in der Regel am Vortag Ihrer Entlassung die Information, ob eine Entlassung geplant ist.

Am Tag Ihrer Entlassung

Die entgültige Entscheidung zur Entlassung wird durch Ihre behandelnde Ärztin / Ihren behandelnden Arzt getroffen und Ihnen mitgeteilt.

Sie können in Ruhe auf Ihrem Zimmer das Frühstück zu sich nehmen. Im Anschluss wird Ihnen von den Mitarbeitenden der Pflege die Medikation für den Entlasstag ausgehändigt. Sollten Medikamente neu verordnet worden sein, so erhalten Sie diese für einen weiteren Tag.

Sie verlassen das Patientenzimmer auf Ihrer Station und begeben sich zum Tresen der Station 2 im Erdgeschoss des Haupttreppenhauses.

Dort können Sie bei Bedarf ihr Gepäck hinterlegen und bekommen einen Pager* aus­gehändigt. Die Mitarbeitenden tragen alle zur Entlassung relevanten Dokumente zusammen (Entlassungsbericht, Bundesmedikationsplan, etc.).

Sie können sich in dieser Zeit (max. 2 – 3 Stunden) im Wartebereich aufhalten oder z. B. frische Luft schnappen oder im Klinik-Restaurant einen Kaffee trinken.

Sobald alle Dokumente vorhanden sind, werden Sie über den Pager* benachrichtigt und finden sich wieder in der Station 2 im Erdgeschoss des Haupttreppenhauses ein.

* Hinweis: Ein Pager ist kleines mobiles Endgerät. Er informiert Sie per Vibration darüber, dass Sie in der Patientenaufnahme erwartet werden.

Gute Besserung!

Eine Entlassung gegen ärztlichen Rat ist jederzeit möglich, dafür müssen Sie ein Einwilligungsdokument unterzeichnen. Ihre Dokumente werden Ihnen in diesem Fall später postalisch zugestellt.

Den Flyer zum strukturierten Entlassungsprozess finden Sie hier.

Weitere Unterstützung

Brauchen Sie weitere Hilfe wie Anschlusspflege oder Rehabilitationsmaßnahmen, steht Ihnen unser Case Management oder Sozialdienst zur Verfügung.
Sie erhalten von den Mitarbeitern alle notwendigen Informationen sowie Unterstützung bei der Entlassungsplanung.

Weitere Fragen

Bei Fragen jeglicher Art stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen gerne zur Verfügung.

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1 a SGB V