Ambulanz und Sprechstunde

Foto Zentrum für Psychosoziale Medizin

Ambulanz und Sprechstunde

Die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung ist ein wesentlicher Bestandteil im gemeindepsychiatrischen Versorgungsnetzwerk. Wir richten uns mit unserem Behandlungsangebot insbesondere an Menschen mit schweren und chronischen Verläufen psychischer Erkrankungen.

Dies sind hauptsächlich Patienten, die auf Grund ihrer komplexen Krankheitssymptomatik nach der stationären Behandlung durch das außerhalb des Klinikums bestehende Versorgungsnetz nicht ausreichend erreicht werden können oder die zusätzlich zu anderen Angeboten fachärztliche Hilfe benötigen.

Unsere Indikationssprechstunde ist ein spezielles ambulantes Angebot, mit dem kurzfristig geklärt werden kann, ob und gegebenenfalls wie eine Behandlung im Zentrum für Psychosoziale Medizin erfolgen kann bzw. welche anderen Möglichkeiten in Betracht kommen.

Unter der Telefonnummer

+49 4821  772-2802

sind wir von wochentags von 7.00 bis 19.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 10.00 bis 19.00 Uhr für Zuweiser, Betroffene und Angehörige erreichbar, um Ihr Anliegen entgegen zu nehmen. Ein zuständiger Mitarbeiter wird sich dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Die Indikationssprechstunde ist Teil unseres Recover-Projektes (nähere Informationen zu Recover finden Sie hier)

Wenn Sie die Behandlung durch den Chefarzt der Klinik oder durch einen der Oberärzte wünschen, so wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Chefarztes.

Das Zentrum für Psychosoziale Medizin bietet umfassende Möglichkeiten zur Begutachtung in verschiedenen Rechtsgebieten.

Der Leitende Oberarzt Dr. med. Rolf Michels hat die Anerkennung als Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit dem Schwerpunkt Forensische Psychiatrie.

Gutachten werden hauptsächlich in den folgenden Rechtsgebieten erstattet:

  • Unterbringungsrecht (PsychKG Schleswig-Holstein und Betreuungsrecht)
  • Sozialrechtliche Fragestellungen (Sozialgesetzbuch)
  • Strafrecht: Schuldfähigkeit, Prognose und Sicherungsverwahrung (§ 20, 21, 63, 64, 66 StGB)
  • Geschäftsfähigkeit einschl. Testierfähigkeit (BGB)

Wenn Sie einen Termin für eine Begutachtung aus einem dieser Rechtsgebiete vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Chefarztes.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, sprechen Sie uns an:

Carolin Rahn

Sekretariat

Chefarzt-Sekretärin

Tel. +49 4821 772-2801
Fax +49 4821 772-2809
E-Mail