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An wen richtet sich das Angebot

Unser Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene deren Teilhabe am gesellschaftlichen oder schulischen Leben gemäß § 54 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 2, Nr. 3, 6 und 7 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII bedroht ist. Damit die Kosten für die Maßnahme von den zuständigen Ämtern übernommen werden können, ist eine Diagnose von einem Arzt oder Psychologen Grundvoraussetzung. Beispiele solcher Diagnosen stellen Entwicklungsstörungen oder tiefgreifende Entwicklungsstörungen (Autismus) dar, die zu einer seelischen Behinderung führen können. Eine seelische Behinderung tritt dann auf, wenn die Störung die gesellschaftliche Integration gefährdet.

Der Begriff der seelischen Behinderung wird wie folgt definiert:
"Die seelische Behinderung oder drohende seelische Behinderung ist eine durch intensive, auch längerfristige ambulante, teilstationäre und/oder stationäre medizinische, insbesondere kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung nicht vollständig behebbare Beeinträchtigung des seelischen Befindens, der familiären, sozialen, vorschulischen, schulischen und beruflichen Integration. Infolge einer seelischen Erkrankung drohen oder bleiben Beeinträchtigungen der altersadäquaten sozialen Beziehungs- und Orientierungsfähigkeit bzw. der begabungsadäquaten Leistungsfähigkeit in einem Ausmaß bestehen, dass die Teilnahme am Leben der Gesellschaft wesentlich bedroht oder beeinträchtigt ist." (Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters in der Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie 23, 219 - 222, 1995).